Die Charta der Heimatvertriebenen

Am 5. August 1950 unterzeichneten die Sprecher der Vertriebenenverbände bzw. der ostdeutschen Landsmannschaften die Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Stuttgart-Bad Cannstatt. Am nächsten Tag wurde sie in einer Massenkundgebung in Stuttgart vor den Ruinen des Neuen Schlosses verkündet. Sie nennt Pflichten und Rechte der Flüchtlinge und Vertriebenen. Im Vordergrund stehen der Verzicht auf Rache und Vergeltung, das Schaffen eines geeinten Europas und die Beteiligung am Wiederaufbau Deutschlands und Europas. Gefordert wird ein allgemeines Grundrecht auf Heimat. Dieses Grundlagenpapier hatte sowohl innenpolitische als auch außenpolitische Wirkung. Nach innen gebot sie den revanchistischen Strömungen Einhalt und nach außen sendete sie versöhnende Signale und richtete den Blick in die Zukunft.