Mit einem Gesetzesbündel wurde im Jahr 1905 versucht, den Nationalitätenkonflikt dadurch zu lösen, dass sich künftig Deutsche und Tschechen in eigenen Kurien selbst verwalten sollten, auch im Schulwesen. Fortan gab es für tschechische Kinder tschechische Schulen, für deutsche Kinder deutsche Schulen. Die Wahlen in die gesetzgebenden Körperschaften erfolgten getrennt, so dass keine Stimme verloren ging. Deutsche konnten nur einen deutschen, Tschechen nur einen tschechischen Kandidaten wählen. Im Mährischen Landtag von 1906 saßen 75 tschechische und 43 deutsche Abgeordnete.
Bei Behörden konnte jeder Bürger sein Anliegen in seiner Sprache vorbringen. Tatsächlich haben die Regelungen des Mährischen Ausgleichs deutlich zu einer Beruhigung des politischen Klimas zwischen den Nationalitäten geführt. Leider war eine Umsetzung dieses Prinzips in Böhmen nicht mehr möglich.