Schon im Mai und Juni 1945 wurden in großem Umfang die deutschen Häuser und Höfe von Tschechen in Besitz genommen. Die bisherigen Eigentümer sperrten viele in kleinen Kammern ein und zwangen sie zu Knechtarbeit. Am 30. Mai 1945 begannen die „wilden Vertreibungen“ im Kreis Neubistritz. Zwei Tage später war der ganze Kreis von Deutschen „gesäubert“.
Durch das Präsidialdekret vom 21. Juni 1945 waren alle Deutschen entschädigungslos enteignet. Die verbliebenen deutschen Bewohner Südmährens mussten weiße Armbinden mit einem „N“ für Němec/Deutsche tragen und waren praktisch rechtlos und vogelfrei. Es kam zu Plünderungen, Vergewaltigungen, Körperverletzungen und Morden. Am 8. Mai 1946 erließ das tschechoslowakische Parlament ein – bis heute gültiges – Gesetz, mit dem alle in der Zeit vom 30. September bis 28. Oktober verübten strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit „der Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken“ verübten, sonst strafbaren Handlungen, straffrei bleiben.