
| Merkblatt |
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Merkblatt und Wegweiser zur Familienforschung für alle Südmährer und deren Nachkommen aus dem Heimatkreis Nikolsburg. Die Kirchenbücher des Heimatkreises Nikolsburg wurden nach dem Krieg im Mährischen LandesArchiv in Brünn - Moravsk`y zemsk`y Archiv v Brnê, Zerotinovo nàmêsti 3/5, CZ-65601 Brno zentralisiert. Das Archiv befindet sich im dritten Stock dieses Gebäudes und ist täglich von Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Achtung: Im Juli ist das Archiv geschlossen und im August gelten verkürzte öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr)! Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich vorher schriftlich, per Fax oder telefonisch anzumelden. Ratsam ist schriftlich oder Fax, denn Geschriebenes ist verständlicher als Gesprochenes.
Die Kirchenbücher der einzelnen Pfarreien reichen in der Regel bis in die Zeit des Dreißigjährigen Krieges zurück. Zu beachten ist jedoch, dass viele Orte erst in den Jahren zwischen 1760 und 1790 selbständig wurden und vorher zu Nachbarpfarreien gehörten. Die Eintragungen der neueren Bücher sind in der Regel deutsch, die der älteren lateinisch. Die älteren Bücher enthalten Geburts-, Heirats- und Sterbemartikel in einem Band. Getrennt geführt werden diese meist ab 1784/85. Von da an wurden meist auch Namensregister angelegt, die das Suchen erheblich erleichtern. Nun gibt es noch eine kleine Hürde. Die jüngeren Kirchenbücher, etwa der Jahre 1880 bis 1945/46, was jedoch von Ort zu Ort verschieden ist, befinden sich nicht in Brünn. Sie befinden sich nach wie vor bei den örtlichen Standesämtern (Narodny vybor). Eine persönliche Einsichtnahme ist im Normalfall nicht möglich. Will man etwas erfahren, muss man die betreffenden Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden auf schriftlichem Wege über die diplomatischen Auslandsvertretungen der Tschechischen Republik anfordern (Anschrift: Botschaft der Tschechischen Republik, Ferdinantstr. 27, 53127 Bonn (Ippendorf) oder in A-1140 Wien, Penzinger Straße). Für jeden einzelnen Fall wird hier ein Fragebogen ausgegeben, der dann möglichst genau und vollständig ausgefüllt werden muss. Bei der Antragstellung ist eine Vorleistungskonsulargebühr zu entrichten, nach Erhalt dann noch Amtsgebühren. Wichtiger ist daher, sich vor der ersten Forschungsreise im Verwandtenkreis um Angaben zu den Großeltern und Urgroßeltern zu bemühen, um im Archiv dann einen Einstieg in die Matrikel zu haben. Arbeitsmaterial, wie Papier, Schreibzeug und Leselupe nicht vergessen! Inzwischen können auch Laptops benutzt werden. Sollte ein persönliches Forschen nicht mehr möglich sein, übernimmt das Archiv auch schriftliche Forschungsaufträge. Diese sollten möglichst genaue Angaben für einen Einstieg enthalten und am besten auch Angaben über den Umfang des Suchauftrages, da sich die Gebühren u. a. danach richten. Nun, liebe Landsleute frisch ans Werk! Auskünfte erteilen gerne der Beauftragte für Familienforschung des Kreises Nikolsburg: Gottfried Leitner (U.-Tannowitz) Lindenstr. 1 61184 Karben Tel.: 0 60 39 / 4 10 07 oder sein Vertreter: Peter Frank (Muschau) Gutenbergstr. 128 70197 Stuttgart Tel.: 0711 / 6 15 24 04 Geislingen/Steige, im Juli 1998 5. verbesserte Auflage |