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Wegweiser
Hintergrund-Informationen und Tipps für die Familienforschung in Südmähren und Südostböhmen, d. h. im Gebiet der Heimatkreise Nikolsburg, Znaim, Zlabings und Neibistritz, heute Teile der Tschechischen Republik.

Am Ende des Konzils von Tirent (4. Dezember 1563) wurde in einem der verabschiedeten Dekrete bestimmt, dass künftig eine Ehe u. a. nur gültig sei, wenn sie vor dem Ortspfarrer und zwei Zeugen geschlossen würde. Zum Nachweis der Einhaltung dieser Bedingungen musste von jedem Ortspfarrer ein "Eheregister" geführt werden, die "Trauungsmatrik", in die der Vollzug jeder Trauung einzutragen war. Ebenso musste zum Nachweis des gespendeten Taufsakraments bei jedem Pfarramt ein Taufregister, die "Taufmatrik" geführt werden. Schließlich erließ Papst Paul V. im Jahre 1614 im "Rituale Romanum" die Vorschrift, daß jeder mit kirchlichem Segen beerdigte Tote in einem Sterberegister, der "Sterbematrik", einzutragen sei. Bis zur Eingliederung des Sudetenlandes in das Deutsche Reich (Oktober 1938) bildeten diese bei den Pfarrämtern aufliegenden und von den Ortspfarrern geführten Matrikel auch die staatliche anerkannten Personalbücher. Erst 1939 wurden bei den Gemeindeverwaltungen "Standesämter" eingerichtet und damit das Personenstandsrecht den Vorschriften des Reichs-Personenstandsgesetzes vom 6.1.1875 angeglichen. Die Matrikel verblieben in der Regel bei den Pfarrämtern.

Im Januar 1950 wurde von Seiten der staatlichen Behörden der CSR bei den Gemeinden der genaue Bestand an vorhandenen Matriken erhoben und danach ihre übergabe an die jeweiligen Gebietsarchive bzw. die Matriken aus jüngerer Zeit in die "Standesämter" bestimmter Gemeinden verfügt. Die angeführten übersichten weisendie heutigen Lagerorte aus.

Die zuständigen Gebietsarchive sind
1. für Südmähren
Moravsk`y zemsk`y archiv v Brnê (Mährisches Landesarchiv in Brünn)
Zerotinovo nàmesti 3/5
CZ-662 02 Brno
Tel. 00420-5-421623001
Fax 00420-5-41211489
Das Archiv ist geöffnet von Montag bis Donnerstag von 9 - 18 Uhr, im August von Montag bis Donnerstag von 9 - 15 Uhr, im Juli ganz geschlossen. Es empfiehlt sich eine Voranmeldung (brieflich, telefonisch oder per Fax) etwa vier Wochen vor dem geplanten Arbeitsbesuch im Arbeitsraum;
2. für Südböhmen
Sàtnì oblastnì archiv v T^reboni (Staatliches Gebietsarchiv in Wittingau)
zanmek
CZ-379 11 T^rebon^n
Tel. 00420-333-2344, 4348
Fax 00420-333-3677

Alle Orte der Heimatkreise Nikolsburg und Znaim und die Orte Fratting, Hafnerluden, Nespitz und Ungarschitz des Zlabingser Ländchens gehören zu "Südmähren". Alle anderen Orte des Zlabingser Ländchens und die Orte des Heimatkreises Neibitritz gehören zu "Südböhmen". Jede Matrik ist mit einer Nummer gekennzeichnet. Die Nummern sind in den Registerbänden ("Matrikov`y-Rejstrîk) der einzelnen Bezirke ( okres Znojmo, B`reclav, Brno-venkov in Brünn; okres Jind^rich°v Hradec in WitTingau) zu finden, welche bei der Saalaufsicht im Archiv eingesehen werden können. Gewünschte Matrikel sind nur mit ihrer "Nummer" bei der Saalaufsicht zu bestellen, die dann in der Regel nach wenigen Minuten vorgelegt werden. Für die Benützung einer Matrik ist für die Dauer von vier Wochen eine Gebühr von 20 K^c in Form einer entsprechenden Stempelmarke ("Kolovà znàmek") zu entrichten. Diese Stempelmarken könmnen in den Postämtern, Trafiken und an manchen Kiosken gekauft werden.

Jüngere Matriken, die nicht in den Staatsarchiven sondern bei Gemeindeämtern (MNV = Mìstbì nàrodnì v`ybor) gelagert sind, können in der Regel nicht eingesehen werden. Dort können aber Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden angefordert werden - natürlich gegen Gebühren. In der letzten Spalte der folgenden übersichten sind die jeweiligen MNV angegeben, zusammen mit den Postleitzahlen, denen noch das Landeskennzeichen "CZ" voranzusetzen ist.

(Stand Oktober 1998)  Hans Lederer
Steinebrunn 35
A-2165 Drasenhofen
 Walfried Blaschka
Kleistr. 6
D-76448 Durmsheim
Tel./Fax 07245/3830